LINDHUS und PUSTEHUS
Rücktrittsregelung
SCHNEIDER LINDHUS GbR
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Rücktrittsregelung Lindhus und Pustehus
Die Mieterinnen können vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Treten die Mieterinnen vom Mietvertrag zurück, ohne eine Nachmieterin zu benennen, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Stornierung des Mietvertrages
Zeitraum
Regelung
Ab Unterzeichnung bis 30 Tage vor Reiseantritt (Lindhus)
Ab Unterzeichnung bis 21 Tage vor Reiseantritt (Pustehus)
Kostenlose Stornierung, Anzahlung wird zurückerstattet
Ab dem 30. Tag vor Reiseantritt (Lindhus)
Ab dem 21. Tag vor Reiseantritt (Pustehus)
100 % der Mietvertragssumme werden fällig
Wichtige Hinweise
- Die Anzahlung dient als Unterschrift des Vertrags.
- Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei den Vermieterinnen.
- Der Abschluss einer Reise-/Rücktrittskosten-/Abbruchversicherung wird empfohlen.
