LINDHUS und PUSTEHUS

Rücktrittsregelung

   SCHNEIDER LINDHUS GbR

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Rücktrittsregelung Lindhus und Pustehus

Die Mieterinnen können vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Treten die Mieterinnen vom Mietvertrag zurück, ohne eine Nachmieterin zu benennen, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:


Stornierung des Mietvertrages

    Zeitraum

 Regelung

   Ab Unterzeichnung bis 30 Tage vor Reiseantritt (Lindhus)

Ab Unterzeichnung bis 21 Tage vor Reiseantritt  (Pustehus)

 Kostenlose Stornierung, Anzahlung wird zurückerstattet

   Ab dem 30. Tag vor Reiseantritt (Lindhus)

Ab dem 21. Tag vor Reiseantritt (Pustehus)

 100 % der Mietvertragssumme werden fällig

 

Wichtige Hinweise

  • Die Anzahlung dient als Unterschrift des Vertrags.
  • Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei den Vermieterinnen.
  • Der Abschluss einer Reise-/Rücktrittskosten-/Abbruchversicherung wird empfohlen.