AGB


Rücktrittsregelung Lindhus & Lütt Logis:


Die Mieterinnen können vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten. Treten die MieterInnen vom Mietvertrag zurück, ohne eine Nachmieterin zu benennen, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist: 

Stornierung des Mietvertrages:

Ab Unterzeichnung des Mietvertrages bis zum 30. Tag (Lindhus), ab dem 21. Tag (Lütt Logis) vor Reiseantritt ist eine kostenlose Stornierung möglich, die Anzahlung wird rückerstattet. 

Die Anzahlung dient als Unterschrift des Vertrags.

Ab dem 30. Tag vor Reiseantritt wird 100 % der Mietvertragssumme fällig (Lindhus),

ab dem 21. Tag (Lütt Logis)

Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei den VermieterInnen.

Der Abschluß einer Reise-/ Rücktrittskosten-/ Abruchsversicherung wird empfohlen.





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